Bitte Kontaktieren Sie den KGV Schwylst e. V. nur per Email oder über unseren Vereinsbriefkasten!
Vielen Dank!
Der Vorstand KGV Schwylst e. V.
Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,
gemäß der sächsischen Allgemeinverfügung "Ausgangsbeschränkung" vom 22.03.2020 wird das verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.
Unter den Ausnahmen wird beim Punkt 2.13. auch der Besuch des Kleingartens wie folgt benannt.
Triftige Gründe sind insbesondere:
Punkt 2.13. der sächsischen Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als 5 Personen.
Im Falle der Kontrolle durch die Behörden sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Dafür empfehlen wir die Mitnahme des Pachtvertrages.
Mit freundlichen freundlichen Grüßen
Robby Müller
Vorsitzender/Geschäftsführer
Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V.
Mitglied im Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.